tm-ruegen.de

Urlaub im Ostseebad Binz

Informationen

Nebenkosten

Endreinigung

50,- Euro

Wäschepaket pro Person

15,- Euro

Bettwäsche (1 Bezug pro Person und 1 Laken)

im Wäschepaket inklusive

Handtücher (1 Stück pro Person)

im Wäschepaket inklusive

Duschtücher (1 Stück pro Person)

im Wäschepaket inklusive

Geschirrhandtuch (1 Stück)

im Wäschepaket inklusive

PKW-Stellplatz

5,- Euro (einmalig)

Strom, Wasser, Heizung

inklusive

W-LAN

inklusive


W-LAN

Selbstverständlich ist kostenfreies W-LAN vorhanden. Die Zugangsberechtigung erhalten Sie bei Anreise.


PKW-Stellplatz

Ein PKW-Stellplatz steht Ihnen auf dem eigenen Grundstück, direkt an der Wohnung zur Verfügung.


Fahrrad-Stellplatz

Es ist ein Fahrradschuppen vorhanden. Hier können Sie gern Ihre mitgebrachten oder ausgeliehenen Fahrräder sicher abstellen. 


Hinweise und Mietbedingungen

  • Nichtraucher
  • Haustiere auf Anfrage
  • Mindestmietdauer Vor- und Nachsaison: 3 Tage
  • Mindestmietdauer Hauptsaison: 5 Tage
  • maximale Belegung: 2 Personen
  • Anreise ab 15.00 Uhr
  • Abreise bis 10.00 Uhr


Serviceleistungen (bei Bedarf)

Zwischenreinigung

35,- Euro

zusätzliches Wäschepaket (2x Handtuch, 2x Duschtuch, 1x Geschirrhandtuch) - bei Buchung ab 14 Tagen kostenlos

10,- Euro


Kurabgabe                                      

Das Ostseebad Binz ist ganzjährig tageskurabgabepflichtig. Die Regelungen zur Kurabgabe sind in der "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz", Stand 07.12.2023, festgeschrieben. 

Die Höhe der Kurabgabe im Ostseebad Binz (gemäß §2, §3 und §8 Abs. 1 der o.g. Satzung) beträgt:

ganzjährig 3,40 Euro für kurabgabepflichtige Erwachsene pro Tag und Person.

Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag berechnet.

Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 102,00 Euro im gesamten Erhebungsgebiet.

Für Hunde ist durch den Halter oder Besitzer ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe i.H.v. 2,- Euro pro Tag zu entrichten. Die Jahresaufenthaltsabgabe beträgt 60,- Euro im Kalenderjahr.

Abgabenbefreiung:

1. Einwohner der Gemeinde Ostseebad Binz

2. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises

3. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag -1 Jahr)

4. Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführerhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist.

5. Personen, die in der Gemeinde Ostseebad Binz in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einen vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen. Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Ostseebad Binz in Ausübung ihres Berufes aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt. 


Interessante Links von der Insel rügen

Binzer Bucht Tourismus - offizielle Seite der Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Binz - offizielle Seite der Gemeinde Ostseebad Binz

Strandhotel zur Promenade - Familiengeführtes Hotel mit urigem Restaurant

Puk up´n Balken - die urgemütliche Schänke in Bergen auf Rügen

FotoArt - traumhaft schöne Fotos von der Insel Rügen


E-Mail
Anruf
Karte