Informationen
Nebenkosten
Endreinigung | 50,- Euro |
Wäschepaket pro Person | 15,- Euro |
Bettwäsche (1 Bezug pro Person und 1 Laken) | im Wäschepaket inklusive |
Handtücher (1 Stück pro Person) | im Wäschepaket inklusive |
Duschtücher (1 Stück pro Person) | im Wäschepaket inklusive |
Geschirrhandtuch (1 Stück) | im Wäschepaket inklusive |
PKW-Stellplatz | 5,- Euro (einmalig) |
Strom, Wasser, Heizung | inklusive |
W-LAN | inklusive |
W-LAN
Selbstverständlich ist kostenfreies W-LAN vorhanden. Die Zugangsberechtigung erhalten Sie bei Anreise.
PKW-Stellplatz
Ein PKW-Stellplatz steht Ihnen auf dem eigenen Grundstück, direkt an der Wohnung zur Verfügung.
Fahrrad-Stellplatz
Es ist ein Fahrradschuppen vorhanden. Hier können Sie gern Ihre mitgebrachten oder ausgeliehenen Fahrräder sicher abstellen.
Hinweise und Mietbedingungen
- Nichtraucher
- Haustiere auf Anfrage
- Mindestmietdauer Vor- und Nachsaison: 3 Tage
- Mindestmietdauer Hauptsaison: 5 Tage
- maximale Belegung: 2 Personen
- Anreise ab 15.00 Uhr
- Abreise bis 10.00 Uhr
Serviceleistungen (bei Bedarf)
Zwischenreinigung | 35,- Euro |
zusätzliches Wäschepaket (2x Handtuch, 2x Duschtuch, 1x Geschirrhandtuch) - bei Buchung ab 14 Tagen kostenlos | 10,- Euro |
Kurabgabe
Das Ostseebad Binz ist ganzjährig tageskurabgabepflichtig. Die Regelungen zur Kurabgabe sind in der "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz", Stand 07.12.2023, festgeschrieben.
Die Höhe der Kurabgabe im Ostseebad Binz (gemäß §2, §3 und §8 Abs. 1 der o.g. Satzung) beträgt:
ganzjährig 3,40 Euro für kurabgabepflichtige Erwachsene pro Tag und Person.
Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag berechnet.
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr 102,00 Euro im gesamten Erhebungsgebiet.
Für Hunde ist durch den Halter oder Besitzer ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe i.H.v. 2,- Euro pro Tag zu entrichten. Die Jahresaufenthaltsabgabe beträgt 60,- Euro im Kalenderjahr.
Abgabenbefreiung:
1. Einwohner der Gemeinde Ostseebad Binz
2. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises
3. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag -1 Jahr)
4. Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführerhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist.
5. Personen, die in der Gemeinde Ostseebad Binz in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einen vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen. Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Ostseebad Binz in Ausübung ihres Berufes aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt.
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